Unsere AGB´s:
I . Auf- und Abrüsten
Das Aufrüsten wird zwischen den Vertragsparteien terminiert und darf saisonal bedingt wegen hoher Auftragsauslastung um 3 Kalendertage variieren. Gerüste über Dach werden von Terrainhöhe gemessen. Der Besteller haftet für vollzählige Rückgabe des Rüstmaterials. Für Verzögerungen während des Aufrüstens oder Abrüstens durch ungünstiges Wetter, Verzögerungen durch fremde Gewerke oder sonstige unvorhergesehene Umstände wird keine Haftung übernommen.
II. Nutzung von Nachbargrundstücken
Wird für den Materialtransport bzw. die Aufstellung das Nachbargrundstück benutzt, so ist die Genehmigung dafür rechtzeitig bauseits (Auftraggeber / Besteller) einzuholen.Entsprechendes gilt für die Nutzung von Luftraum über fremden Grundstücken oder Dächern etc.
III. Beschädigungen
Bei Herstellung von Gerüsten oberhalb von Dächern ist eine Haftung für Dachbeschädigungen ausgenommen. Falls Gerüste während der Vorhaltung durch höhere Gewalt, Sturm oder Feuer zerstört oder beschädigt werden, ist der vereinbarte bzw. angemessene Preis voll zu zahlen. Erforderliche Ergänzungsarbeiten an den Gerüsten hat der Auftraggeber zu vergüten. Für zerbrochene Scheiben oder sonstige Schäden haftet der Unternehmer nur, wenn ihm ein Verschulden sofort nach Entstehung des Schadens nachgewiesen wird.
Wir versichern, unsere Arbeit mit größter Sorgfalt auszuführen. Wir übernehmen aber keine Haftung für eventuelle Schäden im Aufstellungsbereich befindliche Außenanlagen und Versorgungsleitungen (Gas; Wasser und Elektrik). Die Bepflanzung ist im Montagebereich vor Baubeginn bauseits zurückzuschneiden oder ggf. zu entfernen oder zu schützen.
IV. Zweckentfremdung des Auftragsbestandes
Das Verändern von gestellten Gerüsten bzw. Abrüsten durch Auftragsseitig fremdes Personal ist strengstens untersagt. Insbesondere das Entfernen von Gerüstankern ist ausdrücklich untersagt. Für nachträgliches Anbringen von Planen zum Zwecke jeglicher Werbung (für am BV beauftragtes Fremdgewerk) ist vom Eigner des Gerüstes eine Erlaubnis einzuholen, andernfalls würde der Ursprung des Vetragszustandes durch Angehörige der Firma Andreas Schulz für 45,00 € pro angefangene Stunde wieder hergestellt. Der AG informiert die am BV beauftragten Fremdgewerke über die Modalitäten dieser AGB.
V. Genehmigungsvorgänge für das Aufstellen von Gerüste
Tiefbauamtgenehmigung und der Antrag der örtlichen Straßenverkehrsbehörde für die Aufstellung des Gerüsts im öffentlichen Straßenland, ist vom Auftraggeber vor der Bestellung einzuholen. Benutzung öffentlichen Straßenlandes und die dafür gesetzlichen Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen, so auch die An- und Abmeldung der Genehmigung bei den zuständigen Behörden. Straßenlandsondernutzungserlaubnis für das Bauvorhaben ist gemäß VOB Teil C beim zuständigen Tiefbauamt zu beantragen und die dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.
VI. Planen und Staubnetze
Bei Planenbefestigung am Gerüst gewähren wir eine Festigkeit bis maximal Windstärke 4. Neuerliche Befestigung der Plane berechnen wir zum Stundennachweis. Für zusätzliche Arbeiten und extra An- und Abfahrten berechnen wir pro Arbeitskraft und Stunde 35,00 €.
VII. DIN Vorschriften
Dem Angebot liegen die zutreffenden DIN-Vorschriften, insbesondere DIN EN 12811-1 und DIN 18451 zugrunde. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß gemäß VOB Teil C. Ein statischer Nachweis ist in unseren Preisen nicht enthalten.
VIII. Strom / Tragfähigkeit Untergrund
Ein Stromanschluss in ausreichender Stärke(220 V) muss bauseitig kostenlos an der Verwendungsstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Anschlussmöglichkeit ist uns vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Die ausreichende Tragfähigkeit der Stellflächen ist bauseits sicherzustellen und zu erhalten sowie ggf. nachzuweisen (z. B. Kellerdecken, Balkone, Erker und Anbauten).
IX. Gewerbetreibende am Bauvorhaben
Beleuchtung und Beschilderung des Gerüsts von am BV ansässigen Gewerbetreibenden müssen bauseitig angebracht und betrieben werden. Vor Inbetriebnahme der am Gerüst (egal wie gearteten) befestigten Werbung ist eine Genehmigung des Gerüsteigners einzuholen. Der AG informiert seine am BV ansässigen betroffenen Gewerbetreibenden über die Modalitäten dieser AGB.
X. Zahlungsmodalitäten
100 % nach Aufbau bzw. Vorabkasse nach Vereinbarung. Zahlungsziel: innerhalb 14 Kalendertage nach Rechnungseingang netto Kasse bei uns eingehend. Vor Beginn der Arbeiten benötigen wir eine schriftliche Auftragserteilung. Für Zahlungen nach prüfbarem Aufmaß gemäß VOB Teil B neuester Fassung sowie nach Stück Gerüsten gelten die Preise einschließlich Miete bis zu 4 Wochen. Für jede weitere angefangene Woche wird ein Zuschlag von 5 % berechnet. Der Mietanspruch läuft so lange bis die Abholung des Gerüsts bestellt ist. Wir behalten uns vor den Vertrag bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen sofort zu kündigen und das Gerüst dann umgehend abzubauen.